Öffnung der Tennisplätze durch den BTV

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am heutigen Vormittag, 09. Mai 2020, die neue Landesverordnung sowie einen FAQ-Katalog veröffentlicht, der nicht nur festhält, dass Tennisanlagen ab dem 11. Mai 2020 wieder geöffnet werden dürfen, sondern auch unter welchen Auflagen. Basierend darauf hat der BTV nun Leitlinien und Empfehlungen erarbeitet, die hierbei beachtet werden müssen. Als Anhang finden Sie eben diese Leitlinien bzw. BTV-Empfehlungen, einen Aushang, der als vorübergehende Platzordnung gesehen werden und jeder Verein individuell aushängen kann sowie erneut eine Checkliste, die Ihnen bei der Umsetzung aller Maßnahmen helfen soll. Außerdem haben wir eine Anleitung für gründliches Händewaschen beigefügt, da die Anbringung eines solchen Aushangs für Vereine vorgeschrieben ist.

Die in der aktuellen Landesverordnung sowie dem FAQ-Katalog aufgegriffenen Inhalte sind allgemein gültig und tennis-unspezifisch, in einer weiteren Verordnung zum Breitensport erwarten wir jedoch ergänzende Konkretisierungen. Diese werden wir in die Leitlinien entsprechend einarbeiten, sobald sie uns vorliegen.

Die aktuelle Verordnung bzw. den FAQ-Katalog des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-lockerungen-11-mai/

Wir wünschen Ihnen einen gute Start in die Freiplatzsaison!

Ihr

Badischer Tennisverband